Wert der Immobilie



Gerichtssachverständige in behördlichem Auftrag

zertifiziert für 94.15 und 94.20, eingetragen am Landesgericht St. Pölten

 

Unterstützung des Gerichts oder der Verwaltungsbehörde bei ihren Ermittlungen, zB bei

  • Pflegschaftsangelegenheiten
  • Erwachsenenvertretungen
  • Verlassenschaften

Privatgutachter

als Sachverständige werde ich im Auftrag von Privatpersonen tätig, wenn zB

  • eine außergerichtliche Einigung angestrebt wird, d.h. versucht wird, ein Gerichtsverfahren zu vermeiden
  • vom Gericht ein Gutachten für den Immobilienverkauf durch einen Erwachsenenvertreter (ehem. Sachwalter) angefordert wird
  • der Liegenschaftswert für die Auszahlung eines Miteigentümers ermittelt werden soll
  • der Kauf einer Immobilie auf Rente (Leibrente) geplant ist
  • die Vermögensaufteilung innerhalb der Familie zu Lebzeiten geplant wird
  • der Mediator/die Anwälte für die Planung einer Scheidung/Trennung den objektiven Liegenschaftswert benötigen
  • der Wert von Rechten und Lasten (Wohnrecht, Wegerecht, Gebrauchsrecht, Reallast, Ausgedinge) ermittelt werden muss
  • ein Baurecht oder Superädifikat auf dem Grundstück errichtet wurde und diese Werte benötigt werden
  • ein Gutachten aus steuerlichen Gründen zu erstellen ist, bspw. der gemeine Wert darzulegen ist

Sowohl Gerichtsgutachten als auch Privatgutachten haben einen Befund zu enthalten, der eine vollständige Berücksichtigung aller den Wert einer Liegenschaft bestimmenden Umstände ermöglicht. Der Wert der Liegenschaft ist davon nach gesetzlichen und normativen Regeln abzuleiten.