Das Honorar darf bei privaten Sachverständigengutachten frei vereinbart werden. Die voraussichtlichen Kosten nenne ich Ihnen für Ihre Liegenschaft gerne. Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir ein E-Mail.
Bei gerichtlichen oder behördlichen Aufträgen gilt das Gebührenanspruchsgesetz.
Bei Gerichtsgutachten basiert das Honorar des Sachverständigen häufig aufgrund der Höhe des ermittelten Verkehrswertes. Aus diesem Grund werden oft Privatgutachten in Vorbereitung von Gerichtsverfahren beauftragt, um dem Risiko von unvorhersehbaren Honoraren vorzubeugen.
Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige
für das Liegenschaftswesen
Greifensteiner Straße 84, 3423 St. Andrä-Wördern, Österreich
UID: ATU 685 321 35
mobile: 0664 / 590 96 49
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