Das Honorar darf bei privaten Sachverständigengutachten frei vereinbart werden. Die voraussichtlichen Kosten nenne ich Ihnen für Ihre Liegenschaft gerne. Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir ein E-Mail.
Bei gerichtlichen oder behördlichen Aufträgen gilt das Gebührenanspruchsgesetz.
Bei Gerichtsgutachten basiert das Honorar des Sachverständigen häufig aufgrund der Höhe des ermittelten Verkehrswertes. Aus diesem Grund werden oft Privatgutachten in Vorbereitung von Gerichtsverfahren beauftragt, um dem Risiko von unvorhersehbaren Honoraren vorzubeugen.
Mag. (FH) Michaela Rest MSc
Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige
für das Liegenschaftswesen
mobil: +43 664 590 96 49
mail: office@sv-rest.at
web: www.sv-rest.at