Das Honorar darf bei privaten Gutachten frei vereinbart werden. Die voraussichtlichen Kosten nenne ich Ihnen für Ihre Liegenschaft gerne. Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir ein Mail.
Bei gerichtlichen oder behördlichen Aufträgen gilt das Gebührenanspruchsgesetz.
Bei Gerichtsgutachten wird das Sachverständigengutachten idR aufgrund der Höhe des ermittelten Verkehrswertes festgelegt. Aus diesem Grund werden oft Privatgutachten in Vorbereitung von Gerichtsgutachten beauftragt, um dem Risiko von unvorhersehbaren Honoraren vorzubeugen.
Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige
für das Liegenschaftswesen
Greifensteiner Straße 84, 3423 St. Andrä-Wördern, Österreich
UID: ATU 685 321 35
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