Wert der Immobilie


objektiv - neutral - unabhängig - transparent


Privatgutachten

als Sachverständige werde ich im Auftrag von Privatpersonen oder Firmen tätig, wenn zB

  • eine außergerichtliche Einigung angestrebt wird, d.h. versucht wird, ein Gerichtsverfahren zu vermeiden
  • vom Gericht ein Gutachten für den Immobilienverkauf durch einen Erwachsenenvertreter (ehem. Sachwalter) angefordert wird
  • der Liegenschaftswert für die Auszahlung eines Miteigentümers ermittelt werden soll
  • der Wert der gewerblichen Immobilie zu schätzen ist
  • der Kauf/Verkauf einer Immobilie auf Rente (Leibrente) geplant ist
  • die Vermögensaufteilung innerhalb der Familie zu Lebzeiten geplant wird
  • der Mediator/die Anwälte für die Planung einer Scheidung/Trennung den objektiven Liegenschaftswert benötigen
  • der Wert von Rechten und Lasten (Wohnrecht, Wegerecht, Gebrauchsrecht, Reallast, Ausgedinge) ermittelt werden muss
  • ein Baurecht oder Superädifikat auf dem Grundstück errichtet wurde und diese Werte benötigt werden
  • ein Gutachten aus steuerlichen Gründen im Abgabenverfahren zu erstellen ist, bspw. der gemeine Wert, die fiktiven Anschaffungskosten, der Teilwert vorzulegen ist.

Tätigkeitsgebiete

Immobilienbewertung Niederösterreich auch für Liegenschaftsbewertungen in Wien, Burgenland, Oberösterreich und der Steiermark.


Wert der Liegenschaft

Sowohl Gerichtsgutachten als auch Privatgutachten haben einen Befund zu enthalten, der eine vollständige Berücksichtigung aller den Wert einer Liegenschaft bestimmenden Umstände ermöglicht. Der Wert der Liegenschaft ist davon nach gesetzlichen und normativen Regeln abzuleiten.